Interessantes / Vermischtes

Unsicherheiten bei den Restnutzungsdauergutachten

kürzere Abschreibung demnächst nur noch für extreme Verfall-Immobilien?

Ein interessanter Artikel der Kanzlei Blomberg legal & tax aus München

Den ganzen Artikel finden Sie hier auf der Homepage von www.blomberg-legal.de

Seit Jahren herrscht in Deutschland ein Wohnungsmangel, den die Politik mit allen Mitteln bekämpfen will, so jedenfalls die offizielle Linie. Wie die „Incentivierung“ der Immobilienbesitzer / Investoren zur Vermietung in der Realität aussieht, zeigt uns seit Jahren die Mietpreisbremse.


Die neue „Förderidee“ des Bundesrates fand sich dieses Jahr in seiner Stellungnahme zum Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 (Bundesrat Drucksache 369/24 (Beschluss) vom 27.09.2024als PDF zum Herunterladen), ist aber im Gesetzgebungsprozess wohl gescheitert und angesichts der bevorstehenden Neuwahlen auch höchstwahrscheinlich mit diesem Jahressteuergesetz nicht zu erwarten.


Stellen Sie sich vor, Sie erwerben eine nicht mehr ganz neue, aber noch gut vermietbare Immobilie. Das Gebäude ist voraussichtlich noch ca. 20 Jahre nutzbar. In Ihrer Steuererklärung wollen Sie daher diese Immobilie entsprechend mit 20 Jahren abschreiben und von der gesetzlich regulär angeordneten Restnutzungsdauer von 50 Jahren abweichen. Das geht. Bis jetzt. Zu den praktischen Hindernissen kommen wir gleich.


Das Einkommensteuergesetz erlaubt es den Steuerpflichtigen in § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG, eine niedrigere tatsächliche Nutzungsdauer anzusetzen, wenn sie diese verringerte Nutzungsdauer gegenüber dem Finanzamt nachweisen. Der Nachweis erfolgt in der Praxis durch die Vorlage eines Sachverständigengutachtens. Dabei sind sich die Finanzverwaltung und die Finanzgerichte jedoch seit Jahren uneins, welche Arten von Gutachten ausreichend sind, um die verkürzte Nutzungsdauer zu belegen. Während die Finanzgerichte in ständiger Rechtsprechung realistische Anforderungen an ein Gutachten stellen, greifen die Finanzämter in den letzten Jahren in der Praxis beinahe alle Gutachten an und lehnen so die kürzere Abschreibungsdauer durchgehend ab. Auch die Altfälle, in denen ein Gutachten bereits akzeptiert war, werden aktuell neu aufgerollt und die verkürzte Abschreibungsdauer versagt.


Der Finanzverwaltung sind die ihrer Ansicht nach niedrigschwelligen Vorgaben der Finanzgerichte für derartige Gutachten schon seit einer Weile ein Dorn im Auge: der Gesetzesentwurf für das Jahressteuergesetz 2022 vom 16.09.2022 (als PDF zum Herunterladen) sah die ersatzlose Streichung der Regelung über die verkürzte Nutzungsdauer vor. In das finale Gesetz schaffte es diese Änderung jedoch nicht. 2024 versuchte es der Bundesrat nun erneut – dieses Mal mit einer Neufassung des entsprechenden Paragraphen, die bereits ab 2025 gelten sollte.


Wir gehen davon aus, dass die vom Bundesrat im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 vorgeschlagene Verschärfung es nicht in das Gesetz schafft. Der Bundesrat schlug sie zwar vor, der Finanzausschuss des Bundestags hingegen lehnte sie ab und auch der Bundestag griff sie – noch vor Scheitern der Ampelkoalition – in seiner zweiten Lesung nicht mehr auf. Bleibt also abzuwarten, ob der Bundesrat auf die Änderung besteht und sich eventuell ein Vermittlungsausschuss bilden muss, was aber nach dem Scheitern der Ampelkoalition noch schwieriger geworden ist.


Doch erst einmal von Anfang an: Wie sieht die Rechtslage aktuell aus? Was bringt sie dem Steuerzahler? Welche Differenzen bestehen zwischen der Ansicht der Finanzverwaltung und der Finanzgerichte? Und was heißt das alles für den Steuerpflichtigen aktuell und für die Zukunft?

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Top-Trikots für den Scheyerer Fußballnachwuchs

Pfaffenhofen, September 2024

Mit einem lauten „Juhuu!“ jubelten die Jungs des STS mit dem Trainerteam, als sie zum ersten Mal ihre neuen Trikots überstreifen durften. Ein großer Dank ging dabei an Robin Heil, den Geschäftsführer von Schyren Immobilien, der die schicken Outfits gespendet hatte. In leuchtendem Gelb strahlen die Nachwuchskicker nun noch mehr – und wenn in den kommenden Spielen auch die nötigen Punkte eingefahren werden, steht weiterer Freude nichts mehr im Wege.

Sponsor Jugenmannschaft Fußball  ST Scheyern Schyren Immobilien

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Stetige Weiterbildung und Lehrgänge bei Schyren Immobilien -
Kompetenz für unsere Kunden

In einem Interview gab der Geschäftsführer von Schyren Immobilien Robin A. Heil kürzlich Auskunft zu diesem Thema.

Hier eine kurze Zusammenfassung seines Statements:

„Der Immobilienmarkt unterliegt ständigen Veränderungen, sei es durch neue gesetzliche Regelungen, technologische Fortschritte oder veränderte Marktbedingungen. In einem so dynamischen Umfeld ist die kontinuierliche Weiterbildung für Immobilienmakler von zentraler Bedeutung.

Kontinuierliche Weiterbildung stärkt unser Netzwerk und die persönliche Weiterentwicklung unserer Mitarbeiter. Wir nutzen Seminare, Workshops und Fachkonferenzen um nicht nur wertvolle Wissensinhalte und aktuelle Trends zu vermitteln, sondern auch die Möglichkeit, Kontakte zu knüpfen und von den Erfahrungen anderer zu profitieren.

Rechtliche Veränderungen und neue Verordnungen erfordern ein aktuelles Wissen, um unsere Kunden korrekt und umfassend beraten zu können. Makler, die über die neuesten gesetzlichen Bestimmungen informiert sind, vermeiden rechtliche Risiken und schaffen Vertrauen bei ihren Kunden.

Die Digitalisierung hat auch im Immobiliensektor Einzug gehalten. Moderne Technologien wie virtuelle Besichtigungen, Online-Marketing-Strategien und datenbasierte Marktanalysen erfordern neues Wissen und Kompetenzen. Immobilienmakler, die sich in diesen Bereichen weiterbilden, können effizienter arbeiten und ihren Kunden einen Mehrwert bieten.

Die Marktentwicklung und die Kundenbedürfnisse ändern sich stetig. Um konkurrenzfähig zu bleiben, müssen Makler die aktuellen Trends und Entwicklungen im Immobilienmarkt kennen und kontinuierlich im Auge behalten. Nur so gelingt es, fundierte Entscheidungen zu treffen und unseren Kunden die besten Angebote zu unterbreiten.

Als Fazit möchte ich betonen, dass stetige Weiterbildung für Schyren Immobilien unerlässlich ist, um rechtlich abgesichert zu arbeiten, technologische Fortschritte zu nutzen, Markttrends zu folgen und sich persönlich weiterzuentwickeln. Nur so können wir unseren Kunden den bestmöglichen Service bieten und langfristig erfolgreich sein."


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Dieser kleine Werbeclip von Schyren Immobilien taucht schon seit einiger Zeit an einigen Stellen in ihrer Umgebung auf.

Haben Sie ihn auch schon einmal gesehen?

Schauen Sie sich diesen Clip hier an.

Er fasst kurz zusammen was Ihnen Schyren Immobilien bieten kann.

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„Aussergewöhnlich großherzig!“ – so lautet das starke Echo auf die Pressemitteilung des Pfaffenhofener Kuriers

Pfaffenhofen, Dezember 2023

"Aus Dankbarkeit für das eigene Wohlergehen wollen wir gerne etwas zurückgeben an Menschen, denen es nicht so gut geht."

Zusammen mit einem befreundeten Kooperationspartner übergab der Geschäftsführer von Schyren Immobilien Robin Heil einen Betrag in Höhe von € 20.000 an den Verein Long Yang, der Bildungsprojekte wie die Akasha Academy in Nepal fördert. Der Geisenfelder Arzt Matthias Fleige nahm die Spende im Namen des Vereins entgegen.


Den gesamten Bericht des Pfaffenhofener Kurier zu diesem Thema finden Sie hier:
https://www.donaukurier.de/lokales/landkreis-pfaffenhofen/ein-ueberaus-grosszuegiges-adventsgeschenk-+491797971651


Spende Schyren Immobilien für großes Projekt

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Fröhlicher Botschafter von Schyren Immobilien in der Region unterwegs

Haben Sie ihn auch schon mal gesichtet?

Seit Herbst 2023 fährt ein großer Gelenkbus seine Fahrgäste durch die Region. Er ist ein Werbeträger von Schyren Immobilien. Mit seinem leuchtenden Gelb ist er nicht zu übersehen und verleiht dem Verkehrsgeschehen einen fröhlichen Farbklecks.

Vielleicht lassen Sie sich auch von der positiven Ausstrahlung anstecken, wenn Sie ihn sehen - und ein freundliches Lächeln erscheint auf Ihrem Gesicht


Schyren Immobilien Bus Werbung Schulbus

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Die Expertise von Schyren Immobilien ist gefragt

espresso -
Pfaffenhofen, März 2023

In einem Zeitungsinterview gibt der Geschäftsführer von Schyren Immobilien kompetente Antworten auf aktuelle Fragen aus der Immobilienbranche.

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Hätten Sie das gedacht ???

Der vielseitige Geschäftsführer von Schyren Immobilien ist Autor eines liebevoll-frechen Romans. Unter dem Pseudonym Raphael Lichtenberg schrieb er:
HEAVENLEAKS - Wie die Erde wirklich entstanden ist‘.

Pfaffenhofen, Oktober 2018

Gewürzt mit einer große Portion Humor und verfeinert mit einer Prise Sarkasmus geht es in diesem satirischen, hintergründigen Buch "über Gott und die Welt". Raphael Lichtenberg entführt den Leser in eine himmlische Atmosphäre, die der irdischen einen Spiegel vorhält.

Die Geschichte spielt im Himmel und wird aus der Perspektive eines Engels geschildert, der Dinge Preis gibt, die er eigentlich gar nicht erzählen darf.

Den Engel drückt sein Gewissen und er verrät der Menschheit, warum und wie die Erde samt ihrer Lebewesen wirklich entstand und warum das Modell „Mensch“ sich als so problematisch erweist.

Unserer Gesellschaft, wir als Menschen, werden so auf den Arm genommen, so dass man gar nicht anders kann als ständig zu schmunzeln.

Wussten Sie beispielsweise, dass Jesus studiert hat und Gott leidenschaftlich gern Golf spielt? Und Petrus mit den Aposteln eine Firma gegründet hat?

Der Autor hat die Story mit viel Kreativität gesponnen. Besonders beeindrucken die vielen Abkürzungen, die uns helfen zu erahnen, was sich wirklich hinter den Begriffen verbirgt; z.B. APOSTEL = Außergewöhnlicher Philosoph Ohne Speziell Theologisch Erworbene Lizenz.

Raphael Lichtenberg hat das Buch im Selbstverlag herausgebracht und es kann im Internet als Hardcover und als eBook bezogen werden.

HEAVENLEAKS erhielt auf den unterschiedlichsten Plattformen sehr gute Bewertungen.



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