Grundschuld beim Hausverkauf
Die Grundschuld ist ein Begriff aus dem deutschen Immobilienrecht. Sie ist ein dingliches Recht, das auf einem Grundstück lastet und dem Gläubiger (meistens einer Bank) die Befugnis gibt, aus dem Grundstück eine bestimmte Geldsumme zu fordern, wenn der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
Beim Hausverkauf spielt die Grundschuld oft eine Rolle, besonders wenn der Verkäufer noch einen laufenden Kredit auf der Immobilie hat. In diesem Fall bleibt die Grundschuld in der Regel bestehen und geht auf den Käufer über. Der Käufer übernimmt also die bestehende Grundschuld und wird damit gegenüber dem bisherigen Gläubiger (der Bank) schuldbefreit.
Dies hat den Vorteil, dass der Käufer möglicherweise von den bereits bestehenden günstigen Kreditkonditionen des Verkäufers profitieren kann. Es kann aber auch bedeuten, dass der Käufer zusätzliche Verpflichtungen übernimmt, wenn die Grundschuld höher ist als der Kaufpreis. In diesem Fall könnte der Verkäufer eine Ablösung der Grundschuld vereinbaren, um den Käufer von dieser finanziellen Last zu befreien.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Grundschuld unabhängig vom Verkauf des Grundstücks bleibt, es sei denn, sie wird ausdrücklich gelöscht oder abgelöst. Es handelt sich dabei um eine absichernde Maßnahme für den Gläubiger, um im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldners auf das Grundstück zugreifen zu können.